Erstgespräch und Kostengestaltung
Bei dem Erstgespräch gilt es in erster Linie herauszufinden ob Sie sich wohlfühlen und eine Zusammenarbeit möglich ist.
Die klinisch psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 in das allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und somit in die Leistungspflicht der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aufgenommen worden. Daher gibt es für die klinisch- psychologische Behandlung einen Kostenzuschuss durch die Krankenkassen.
Bitte beachten Sie, dass mein Honorar für die psychotherapeutische Behandlung nicht über die Krankenkassen (ÖGK, BVAEB,KUF,SVS) abgerechnet werden kann, da ich im Ausbildungsstatus "in Ausbildung unter Supervision" bin. Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten zumindest teilweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Dauer und Online Psychotherapie/Beratung
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten.
Psychotherapie und klinisch- psychologische Behandlung kann je nach Therapieziel und individueller Verfassung unterschiedlich lange dauern. Eine Kontinuität ist für den Prozess wichtig.
Falls Sie eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, können einige Stunden ausreichend sein.
Online Therapie und Beratung ist derzeit rechtlich möglich. Voraussetzung für die Psychotherapie ist jedoch, dass sie in Präsenz beginnen muss. Bei Bedarf können wir gerne besprechen, ob ein Wechsel oder auch teilweiser Wechsel in ein Online- Setting für Sie sinnvoll ist.
Verschwiegenheit
Es ist mir ein Anliegen, Ihnen einen geschützten Rahmen zu bieten, indem Sie frei von sich erzählen können. Dieser wird von mir durch die gesetzlich vorgeschriebene Verschwiegenheitspflicht gewährleistet.